Transfergesellschaft.
Perspektiven schaffen in Zeiten des Wandels.
Unser Ziel: Menschen ermutigen, neue Wege zu gehen – und Unternehmen dabei unterstützen, Veränderung verantwortungsvoll zu gestalten.
Transfergesellschaft – Perspektiven schaffen in der Veränderung.
Berufliche Umbrüche betreffen nicht nur Einzelpersonen, sondern oft ganze Organisationen.
Die Transfergesellschaft bietet Unternehmen und Mitarbeitern eine strukturierte, sozialverträgliche Lösung bei Personalabbau – mit dem Ziel, von Stellenverlust Betroffenen neue berufliche Perspektiven zu eröffnen. Mit einer Transfergesellschaft Personalabbau sozialverträglich gestalten.
Unsere Transferberatung schafft Orientierung, begleitet professionell durch den Bewerbungsprozess und unterstützt bei der beruflichen Neuorientierung – individuell, empathisch und praxisnah.
Sie wirkt stabilisierend in einer herausfordernden Phase und eröffnet neue Chancen für einen erfolgreichen Wiedereinstieg.
Basis für die Durchführung einer Transfergesellschaft ist die Förderung durch die Agentur für Arbeit gemäß § 111 SGB III insbesondere durch das Transfer-Kurzarbeitergeld, das finanzielle Sicherheit während der Maßnahme bietet.
Voraussetzungen für eine Förderung.
Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen einer Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG:
Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben
Grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen
Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren
Alternativ kann eine Förderung bei Vorliegen eines erheblichen Personalabbaus nach § 17 KSchG erfolgen, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen folgende Schwellenwerte erreicht werden:
Betriebe mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 MA mehr als 5 regelmäßig beschäftigte Arbeitnehmer
Betriebe mit in der Regel mehr als 60 und weniger als 500 MA mehr als 10 % oder mind. 25 regelmäßig beschäftigte Arbeitnehmer
Betriebe mit in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern mindestens 30 Arbeitnehmer
Dabei gelten auch andere vom Arbeitgeber veranlasste Beendigungen des Arbeitsverhältnisses als Entlassungen.
Was gefördert wird – und in welcher Höhe.
Die Durchführung einer Transfergesellschaft kann durch verschiedene Förderinstrumente unterstützt werden:
Förderung nach § 110 SGB III
Bis zu 50 % der Maßnahmekosten für Profiling und Transferagentur – maximal 2.500 € pro Person.
Förderung nach § 111 SGB III
Transfer-Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 % bzw. 67 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts – für maximal 12 Monate pro Person.
Förderung nach § 111a SGB III
Unterstützung bei der beruflichen Weiterbildung innerhalb der Transfergesellschaft.
NRW-Landesförderung
Zusätzliche Förderung der Beratungs- und Personalverwaltungskosten innerhalb der Transfergesellschaft – bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen wie:
- weniger als 250 Beschäftigte,
- Insolvenz oder drohende Insolvenz,
- wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Übertritt in die Transfergesellschaft – rechtlich und praktisch geregelt.
Der Übergang in eine Transfergesellschaft erfolgt auf Basis eines dreiseitigen Vertrags zwischen dem Mitarbeiter, dem bisherigen Arbeitgeber und dem Transferträger.
Dabei wird das bestehende Arbeitsverhältnis aufgehoben und ein befristetes Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft geschlossen – für maximal 12 Monate.
Die Teilnahme am Profiling ist verpflichtend und bildet die Grundlage für die individuelle Beratung. Mitarbeiter übernehmen dabei bestimmte Pflichten, wie die Meldung als arbeitssuchend und die aktive Mitwirkung am Beratungsprozess.
Weitere Regelungen betreffen z. B.:
- Vergütung während der Vertragslaufzeit
- Urlaubs- und Krankheitszeiten
- Kündigungsmöglichkeiten, Ruhensvereinbarungen und vorzeitiges Ausscheiden
- Nebentätigkeiten und mögliche Freistellungen
Diese vertragliche Grundlage schafft Klarheit und Sicherheit – sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeiter – und ermöglicht eine strukturierte Begleitung in der Phase der beruflichen Neuorientierung.
Remanenzkosten – was zusätzlich zu berücksichtigen ist.
Bei der Einrichtung einer Transfergesellschaft entstehen neben dem Transfer-Kurzarbeitergeld weitere Kosten, die nicht durch die Förderung abgedeckt sind. Diese sogenannten Remanenzkosten umfassen:
- Beiträge zur Sozialversicherung
- Vergütung für Urlaubs- und Feiertage
- Aufstockung des Transfer-Kurzarbeitergeldes (z. B. auf 80 %)
Die monatlichen Remanenzkosten betragen in der Regel etwa 50 % der monatlichen bisherigen Personalkosten. Da der Übertritt in die Transfergesellschaft häufig vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgt, lässt sich aus der Personalkosteneinsparung eines Monats die Finanzierung der Remanenzkosten für zwei Monate Transfergesellschaft ermöglichen.
Diese Kalkulation bietet Unternehmen eine erste Grundlage für die Finanzierungsplanung und zeigt, wie sich sozialverträgliche Lösungen wirtschaftlich realisieren lassen.
Die Durchführung von Remanenzkostenplanungen ist selbstverständlich Bestandteil unserer Beratung im Vorfeld von Transfermaßnahmen.
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Erfolgsfaktoren einer gelungenen Umsetzung.
Die Einrichtung einer Transfergesellschaft ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und klare Kommunikation zwischen den Betriebsparteien erfordert. Aus unserer langjährigen Erfahrung haben sich folgende Erfolgsfaktoren als besonders wirkungsvoll erwiesen:
- Abfindung und Transferbudget: Es braucht beides – nicht ein „entweder – oder“.
- Frühzeitige Einbindung der Agentur für Arbeit: Für eine reibungslose Abstimmung und als Vorausaussetzung für die Förderfähigkeit.
- Aufstockungszahlung: Die richtige Höhe schafft Sicherheit und Akzeptanz.
- Sprinterprämien: Motivation zur aktiven beruflichen Neuorientierung und damit zügigen Übergang in neue Beschäftigung.
- Qualifizierungsbudget: Ermöglicht gezielte fachliche Weiterentwicklung.
- Verlängerung der Maßnahme: Für Mitarbeiter mit Vermittlungshemmnissen sinnvoll und notwendig.
- Organisatorische und örtliche Trennung vom alten Betrieb: Unterstützt die Neuausrichtung wesentlich.
- Frühzeitige, umfassende und offene Information der Betroffenen: Schafft Vertrauen und Transparenz.
- Angemessene Entscheidungsfrist: Für Vertragsangebot und Profiling – ohne Druck.
- Incentivierung des Transferträgers: Fördert Engagement und Qualität in der Umsetzung.
Ein Transfersozialplan, der diese Faktoren berücksichtigt, schafft die Basis für Veränderung mit Verantwortung: sozialverträglich, wirtschaftlich sinnvoll und menschlich respektvoll. Effiziente Umsetzung von Transfermaßnahmen Inhalte unseres Beratungsangebots bei der Umsetzung von Transfermaßnahmen:
Gemeinsam profitieren.
Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter.
Strategisch handeln – Nutzen für Unternehmen.
Mit einer Transfergesellschaft Personalabbau sozialverträglich gestalten. Die Einrichtung einer Transfergesellschaft bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile – sowohl in der Umsetzung notwendiger Veränderungen als auch in der Wahrnehmung durch Mitarbeiter und Öffentlichkeit:
Wettbewerbsfähigkeit sichern
Umstrukturierungen können zügiger und reibungsloser umgesetzt werden.
Rechtliche Sicherheit gewinnen
Durch sozialverträgliche Lösungen lassen sich Kündigungsschutzklagen vermeiden.
Kosten und Prozesse kalkulierbar gestalten
Die Trennungskosten sind planbar, Trennungsprozesse werden verkürzt und Personalkosten eingespart.
Image und Unternehmenskultur stärken
Ein wertschätzender Umgang mit Mitarbeitern wirkt positiv – intern wie extern.
Motivation erhalten
Die verbleibende Belegschaft erlebt den Veränderungsprozess als fair und transparent.
Ressourcen schonen
Die Umsetzung erfolgt durch erfahrene Berater – ohne Bindung interner Kapazitäten.
Einflussnahme sichern
Über das Beiratsmodell bleibt die Steuerung der Maßnahme in unternehmerischer Hand.
Nutzen für Mitarbeiter – Sicherheit, Perspektive, Entwicklung
Die Transfergesellschaft bietet von Stellenverlust betroffen Mitarbeitern in einer Phase der beruflichen Veränderung nicht nur Stabilität, sondern auch gezielte Unterstützung bei der Neuorientierung.
Durch den Eintritt in die Transfergesellschaft:
- Der mögliche Eintritt in die Arbeitslosigkeit verschiebt sich über die Kündigungsfrist hinaus, max. 12 Monate.
- Es besteht eine längere finanzielle Absicherung: mindestens 60 % bzw. 67 %, in der Regel 80–85 % der letzten Nettobezüge.
- Negative Auswirkungen in der Rentenversicherung bleiben weitgehend aus.
- Mit einer Transfergesellschaft Personalabbau sozialverträglich gestalten.
Durch die Beratung in der Transfergesellschaft:
- Mitarbeiter werden „abgeholt“ – unter Berücksichtigung ihrer emotionalen und persönlichen Situation.
- Sie gewinnen eine realistische Einschätzung ihrer Fähigkeiten.
- Berufliche Perspektiven werden gemeinsam entwickelt.
- Professionelles Handeln im Bewerbungsprozess ist sichergestellt.
- Das Selbstvertrauen in die eigene Bewerbungskampagne wird gestärkt.
- Die Beratung wird durch vielfältige Vermittlungsaktivitäten am offenen und verdeckten Stellenmarkt unterstützt.
- Mit der Sicherheit im Bewerbungsprozess entsteht ein Wettbewerbsvorteil am Arbeitsmarkt – und der Suchprozess verkürzt sich.
Effiziente Umsetzung von Transfermaßnahmen
Inhalte unseres Beratungsangebots bei der Umsetzung von Transfermaßnahmen:
Umfassende Beratung von Unternehmensleitung und Betriebsrat im Vorfeld
Zur Gestaltung und Finanzierung von Transfermaßnahmen, zu möglichen Förderungen und zu wesentlichen Inhalten im Transfersozialplan.
Profiling und Dokumentation
Durchführung des Profilings mit den Mitarbeitern sowie Aufbereitung der Ergebnisse zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit.
Beratung zur beruflichen Neuorientierung
Professionelle Begleitung in Gruppen- und Einzelberatung bei einem Betreuungsschlüssel von 1:30 und einem hohen Anteil an Einzelberatung – individuell, empathisch und praxisnah.
Vermittlungsaktivitäten
Einbindung unserer sowie aller Projektbeteiligten persönlicher und beruflicher Netzwerke sowie regionsspezifischen Markt- und Branchenkenntnisse.
Qualifizierungsplanung und -steuerung
Organisation und Kontrolle zielgerichteter Qualifizierung im Rahmen der verfügbaren Budgets.
Personalverwaltung der Transfergesellschaft
Ordnungsgemäße Gehaltsabrechnung und Personalverwaltung der Mitarbeiter.
Gemeinsam neue Wege gehen
Ob im Outplacement, in der Transferagentur und/oder Transfergesellschaft – wir begleiten Menschen und Organisationen durch Veränderung. Mit Erfahrung, Empathie und einem klaren Blick auf den Arbeitsmarkt schaffen wir Perspektiven, die tragen. Mit einer Transfergesellschaft Personalabbau sozialverträglich gestalten.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Wir begleiten Sie mit Erfahrung und Empathie.

